Sie suchen als Betriebsrat einen Sachverständigen für die betriebliche Altersversorgung,
abgekürzt bAV genannt, der Sie bei der Lösung Ihres Problems unterstützt. Sie wissen, dass die bAV - in einem bestimmten Rahmen - eine mitbestimmungspflichtige Angelegenheit ist und Sie das Recht
haben, einen Sachverständigen im Sinne von § 80 BetrVG zu beauftragen. Dieser soll Sie bei den Verhandlungen mit dem Arbeitgeber unterstützen. Dieser Wunsch ist sachgerecht, da auch Ihr Arbeitgeber
bei einer Neuordnung einen Sachverständigen hinzuzieht. Nur so kann die Waffengleichheit der Betriebsparteien gesichert werden, die der Gesetzgeber im BetrVG fordert.
In den nachfolgenden Fällen haben wir Betriebsräte bei den folgenden Problemen erfolgreich
begleitet:
Der Arbeitgeber hatte die Absicht
- die bisherigen Direktzusagen an andere Versorgungsträger z.B. einen Pensionsfonds oder eine Unterstützungskasse
auszulagern,
- die alte Betriebsvereinbarung zu kündigen, um die zugesagten Renten zu
kürzen,
- das bisherige System mit lebenslangen Renten auf Kapitalbausteine umzustellen,
- die geänderte Betriebsvereinbarung zu einer Versorgungsordnung (VO) nochmals zu ändern, weil die Verschlechterung nicht
erkannt wurde,
- den Standort zu schließen oder den Betrieb zu verkaufen, so dass der BR für die Kollegen nicht prüfen konnte, ob der
Arbeitgeber die erdienten Anwartschaften bei dynamischen Zusagen richtig berechtigt hatte,
- mehrere Betriebe mit unterschiedlichen VO`s zusammenzulegen mit der Folge, dass das gesamte Versorgungswerk völlig
unübersichtlich geworden war, so dass der BR die Kollegen nicht mehr beraten und mit dem Arbeitgeber nicht mehr verhandeln konnte.