Als Sachverständige für die betriebliche Altersversorgung begrüßen wir Sie.

 

 

 

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Wir sind seit 10 Jahren ein inhabergeführtes Beratungsunternehmen in Verbindung mit der Kanzlei für betriebliche Altersversorgung (kurz bAV genannt). Wir sind sog. bAV Experten und bieten eine unabhängige, sachkundige Analyse (Gutachten) sowie eine kreative Unterstützung bei der Verhandlung über Pensionszusagen und Versorgungsversprechen mit dem Arbeitgeber an.

In mehr als 100 Projekten haben wir unseren Mandanten unser Fachwissen über die rechtlichen und technischen Grundlagen der bAV vermittelt und deren Verhandlungen als Mediator begleitet, um den Betriebsfrieden bzw. den Zusammenhalt der Familien zu erhalten oder Unternehmen altersbedingt zu schließen.

Unsere Kompetenzen sind Fachlichkeit, Gründlichkeit und Zuverlässigkeit. Unsere Lösungen sind immer verständlich, nachvollziehbar, konsensorientiert und kostengünstig.

Wir sind als Sachverständige (Gutachter) nicht nur im Arbeits-, Handels- und Steuerrecht ausgebildet, sondern kennen uns als ehemalige Geschäftsführer mittelständischer Unternehmen mit den besonderen betriebswirtschaftlichen Belangen aus. Zudem verfügen wir als ehemalige Mitarbeiter einer Lebensversicherung über das versicherungstechnische Wissen, wie ein Versorgungswerk ohne  Nachteile für die Zukunft umgestaltet werden kann.

Selbstverständlich vereinbaren wir vor Beginn unserer Tätigkeit schriftlich, dass wir nicht für die Gegenseite tätig waren und dieses auch nicht in dem Projekt tun werden. Dies garantiert unseren Mandanten eine unabhängige Beratung.

 

Unsere Mandanten

Unsere Mandanten kommen hauptsächlich aus dem handwerklichen Bereich und stehen vielfach zum ersten Mal vor der Aufgabe, über die Neuordnung einer bestehenden Pensionszusage mit anderen Familiengesellschaftern oder Kaufinteressenten als Nachfolger zu verhandeln. Auch Betriebsratsvorsitzende stehen vor der Aufgabe, dass bisherige Versorgungswerk zu verhandeln, weil das  Versorgungswerk geschlossen werden soll bzw. die Verwaltung unbrauchbar ist und gewechselt werden soll. Es gibt also zahlreiche Anlässe für unsere Beauftragung.

 

Unserer Honorare

Für unsere Dienstleistungen berechnen wir ausschließlich Zeithonorare, die im Vorfeld mit dem Mandanten schriftlich vereinbart werden. In einem schriftlichen Dienstleistungsvertrag vereinbaren wir die von uns zu erbringenden Beratungsleistungen im Fachbereich Arbeits-, Handels- und Steuerrecht mit den bei uns üblichen Stundensätzen. Notwendige finanzmathematische Berechnungen lassen wir durch ein versicherungsmathematisches Büro erledigen.

Zu zahlen sind nur die nachgewiesenen Beratungsstunden. Für die Analyse der bestehenden Versorgungsordnung verbunden mit einem rechtlichen Überblick vereinbaren wir ein Budget.

 

 

 

Weitere Informationen

 

 

 

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