Professionelle Vorgehensweise

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Unsere Dienstleistung verstehen wir als fachliche Unterstützung und Plädoyer für die beiderseitigen Interessen auf der Suche nach einem möglichen Konsens.

Zur Projektbegleitung gehört auch die Schulung im Recht und der Technik der bAV sowie die sachliche und fachliche Kommunikation mit der Geschäftsführung.

Unser Ansatz ist konsens- und nicht konfliktorientiert. Mit unserer Hilfe soll der Zusammenhalt in der Familie bzw. der Betriebsfrieden nicht gestört, sondern der vorhandene Dissens beseitigt werden.

Ein gerichtliches Verfahren sollte nur das letzte Mittel sein. Viele Berufsrichter verfügen leider nicht über ein breites Verständnis der bAV, da diese Sachverhalte im Gerichtsalltag selten vorkommen.

        

Wir arbeiten nach einem bewährten Stufensystem. Zu Beginn erhalten die Mandanten das Protokoll unseres Erstgespräches, das wir als „breafing“ unserer Beauftragung betrachten.

Im Rahmen des Rechtsgutachtens analysieren wir zunächst das bisherige, zumeist höchst komplexe Versorgungswerk zur Bestimmung der Ausgangslage. Dabei sind die Rechtsgrundsätze des Bundesarbeitsgerichtes und der Finanzverwaltung zu beachten, da es nur wenige, zumeist unverständliche gesetzliche Vorschriften im BetrAVG, im EStG/KStG, im HGB, im GmbH, im AktG, im VersG und im VAG gibt, in der der Gesetzgeber die bAV gestaltet hat..

Damit bekommen Sie ein klares Bild über den Bestand und die rechtlich möglichen, betriebswirtschaftlich denkbaren Lösungen zur Vorbereitung der Verhandlungen in einer sachlich und fachlich korrekten, aber verständlichen Sprachform „eines ordentlichen und gewissenhaften Kaufmanns“.

Als Ergebnis des Gutachtens erstellen wir einen Fragenkatalog, den der Mandant dem Arbeitgeber vorlegen sollte, um den Sinn und Zweck der Maßnahme zu hinterfragen.  

Darin fordern wir eine ausführliche Begründung der wirtschaftlichen Notwendigkeit, die es erforderlich machen, die bisherige Pensionszusage bzw. die bisherigen Versorgungsversprechen ändern zu müssen.

Sodann begleiten wir die Verhandlungen der Mandanten bis zur Unterschriftsreife der neuen Dokumente.

Dazu gehört auch, dass wir für jede Verhandlung ein Protokoll erstellen, aus dem sich verständlich ergibt, welche Forderungen beide Seiten haben und welche gemeinsamen Lösungen dazu gefunden wurden. Als Ergebnis entsteht dann zumeist die Neufassung der Pensionszusage mit abgeänderten Leistungen für die Zukunft bzw. der Wortlaut einer neuen Versorgungsordnung als neue Betriebsvereinbarung. Selbstverständlich passen wir unsere Leistungsstufen an die individuellen Anforderungen unserer Mandanten an.

 

 

 

 

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